2,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)-propionsäure, ihre Salze und ihre Acylhalogenide - einschließlich ihrer einzelnen Isomere und Kombinationen - (sog. HFPO-DA) werden nach Beschluss des Ausschusses der Mitgliedsstaaten (MSC) als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) eingestuft. Die Initiative hierfür ging von den Niederlanden aus.