REACH

Brexit und UK-REACH – Wir stellen uns Ihren Fragen (Teil 1)

Zu unserem Webinar zum Thema Brexit und UK-REACH erreichten uns viele interessante Fragen, die wir gern aufgreifen und beantworten. Themen heute: Gemische und Artikel, Meldungen an Giftinformationszentren, Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und die Verfügbarkeit von Rechtstexten. Hinweis: Die Fragen sind alle im Originalwortlaut übernommen.

8 Min.

14.01.2021

Gemische und Artikel

Was ist bei der Lieferung von Artikeln an britische Kunden zu beachten?

Unter UK-REACH werden die gleichen Definitionen und Regelungen wie unter EU-REACH angewendet. So müssen zum Beispiel in Erzeugnissen enthaltene SVHC Stoffe >0.1 % (w/w) bei der zuständigen britischen Behörde HSE (Health and Safety Executive) notifiziert und beabsichtigt freigesetzte Substanzen (u. a. Duftstoffe) ab einer substanzabhängigen Importmenge von >1 t/a registriert werden. 

 

Welche Verpflichtungen sind im Vorfeld für die weitere Vermarktung von GEMISCHEN in der UK zu beachten? Müssen diese Gemische auch bei UK REACH registriert werden? Oder sind nur die Bestandteile des Gemisches von unseren Rohstofflieferanten zu registrieren?

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen, welches Bindemittel für Farbe und Lacke herstellt. Diese Bindemittel sind Gemische und bestehen aus Polymer, Lösungsmittel und evtl. noch geringe Mengen Additive (o.ä.). Dazu unsere Frage: ist es ausreichend, wenn unsere Zulieferer ihre Stoffe in UK registriert haben? Oder müssen wir oder der Importeur als nachgeschalteter Anwender ohne eigene EU-Registrierung jeden eingesetzten Stoff registrieren?

Wie unter EU-REACH gilt, dass die Stoffe innerhalb der Lieferkette registriert sein müssen. Das bedeutet, dass entweder der Nicht-GB-Hersteller, der Nicht-GB-Formulierer oder der ehemalige nachgeschaltete Anwender mit Sitz in GB (jetzt Importeur) registrieren muss. Bestandteile von Gemischen, welche vom Nicht-GB-Hersteller (beliefert Nicht-GB-Formulierer) registriert wurden, brauchen nicht vom Nicht-GB-Formulierer oder in GB ansässigen Importeur registriert werden. Nur wenn Bestandteile ab >1 t/a nicht durch die Registrierung des Nicht-GB-Herstellers abgedeckt sind, muss entweder der Nicht-GB-Formulierer oder der in GB ansässige Importeur diese Menge zusätzlich registrieren.

Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind, wie unter EU-REACH, Stoffe die bis 1 t/a importiert werden oder die Stoffe des Anhang IV und V der REACH-VO.

Die Registrierung muss entweder durch einen Alleinvertreter innerhalb GB (für Nicht-GB-Hersteller oder -Formulier) oder über den GB-ansässigen nachgeschalteten Anwender, der dann zum Importeuer wird, mittels einer Downstream User Import Notification (DUIN) erfolgen.

Meldungen an Giftinformationszentren

Gibt es in GB für gefährliche Gemische auch eine Produktmeldung, die mit der harmonisierten Produktmeldung vergleichbar ist?

d.h. PCN kommt da auch?

Ja, auf freiwilliger Basis. Auch unter UK-REACH werden poison center notifications (PCN) durchgeführt werden. Diese werden jedoch nicht verpflichtend, sondern auf freiwilliger Basis erfolgen. Die nach UK-CLP geforderten Unterlagen können mittels eines Sicherheitsdatenblattes an die zuständige Behörde, The Birmingham Unit of the National Poisons Information Service (NPIS), gesendet werden.

 

Was soll PCN dort kosten?

Gebührenfrei. Nach unserem Wissensstand werden keine Gebühren für die PCN erhoben.

Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Gilt der ADR dort weiter?

Ja. Das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist ein von REACH und der EU unabhängiges Dokument der Vereinten Nationen. Die aktuelle Fassung vom 1. Januar 2021 zählt das Vereinigte Königreich weiterhin als Unterzeichner dieser Vereinbarung.

Verfügbarkeit von Rechtstexten

Wo könnte man die Rechtstexte, sobald sie verfügbar sind, später einsehen bzw. abrufen?

Aktuell sind die Rechtstexte zu UK-REACH, UK-CLP etc. noch nicht als überarbeiteter Text verfügbar. Diese werden vermutlich auf der Seite der Health and Safety Executive (HSE) bzw. der Rechtstext Datenbank des Vereinigten Königreiches zur Verfügung gestellt. Aktuell stehen nur die „Änderungsverordnung“ der EU-REACH bzw. die „Änderungsverordnung“ der CLP Verordnung zur Verfügung.

Empfehlung

Der Brexit ist vollzogen und die Regelungen unter UK-REACH sind konkretisiert. Machen Sie sich mit Ihrer Rolle und Ihren Möglichkeiten vertraut, auch weiterhin von und nach Großbritannien zu handeln. Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich zum Beispiel über die Seite der britischen Regierung. Wir werden Sie in unserem Blog und in unseren Seminaren weiterhin über aktuelle Änderungen informieren. Schauen Sie daher regelmäßig auf unserer Seite vorbei oder abonnieren Sie unseren Newsletter.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank. 

 

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Unsere Dienstleistungen

Gern unterstützen wir Sie bei Fragestellungen rund um das Thema Brexit und UK-REACH. Wir beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten zur Registrierung unter UK-REACH und allen relevanten Regelungen hierzu. Wir helfen Ihnen einen passenden Weg für Sie zu finden und freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren! Natürlich sind wir auch in allen EU-REACH-Belangen für Sie da. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

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Brexit und UK-REACH – Wir stellen uns Ihren Fragen (Teil 1) (Gefahrstoffe, REACH, Compliance, Seminare)

01/21: Das Interesse an unserem Webinar zum Brexit und UK-REACH ist groß! Gern beantworten wir hier Ihre Fragen unter anderem zu folgenden Themen: Gemische und Artikel, Meldungen an Giftinformationszentren, Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und die Verfügbarkeit von Rechtstexten.

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