REACH

Brexit und UK-REACH – Wir stellen uns Ihren Fragen (Teil 5: Importeur/Exporteur, SVHC-Stoffe, SDB und Letter of Access)

Auch im Rahmen unseres zweiten Webinars zum Brexit und UK-REACH sind wieder viele Fragen eingegangen, welche wir Ihnen gern beantworten. Heute beschäftigen wir uns u. a. mit den Themen Definition von Importeur und Exporteur, SVHC-Stoffen und Sicherheitsdatenblätter.

6 Min.

25.03.2021

Definition Importeur/Exporteur

Prinzipielle Frage zur Rollenverteilung: Wann gilt man als Importeur der Ware bzw. gilt der britische Lieferant als Exporteur?

Der Importeur ist laut EU-REACH-VO diejenige natürliche oder juristische Person, die für die Einfuhr verantwortlich ist. Mit anderen Worten, die Ware wird physisch in das Zollgebiet der EU verbracht und steht dem europäischen Markt zur Verfügung. Es reicht nicht aus, dass zum Beispiel ein Schiff mit der Fracht im Hafen liegt.

Wer lediglich Spediteur, Frachtführer oder eine vergleichbare Stellung einnimmt ist kein Importeur (außer bei bestimmten vertraglichen Bestimmungen).

Ferner sind nach Art. 2(1)b Stoffe von REACH ausgenommen, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen und weder behandelt noch verarbeitet werden, bzw. die sich in zollrechtlichen Freizonen oder Transitzonen befinden.

Sofern ein Alleinvertreter mit Sitz innerhalb der EU benannt wurde, übernimmt der Alleinvertreter die Registrierungspflichten des Importeurs und die EU-Kunden werden zu nachgeschalteten Anwendern (Downstream User).

Demgegenüber ist der Exporteur diejenige natürliche oder juristische Person, die für die Ausfuhr verantwortlich ist (also bis die Rolle des Importeures beginnt).

Unter UK-REACH gelten die gleichen Begriffsbestimmungen und Ausnahmen wie unter EU-REACH.

SVHC-Stoffe

Gibt es eine Liste mit SVHC, anhand der ich feststellen kann, ob mein Produkt SVHC im Sinne UK-REACH enthält?

Ja, die „Candidate list“ wurde von der HSE als Excel-Tabelle (.xlsx) veröffentlicht. Sie finden diese Liste im Artikel „Notifying substances in articles“ auf der Seite der HSE. Die Liste enthält alle Stoffe der EU-Kandidatenliste mit Stand 31. Dezember 2020. Nachfolgende Änderungen an der EU-Kandidatenliste werden nicht automatisch übernommen. Die HSE wird diese Liste zukünftig eigenständig anpassen.

CLP, SDB und Etiketten

Wie ist denn die Gültigkeit von SDS [(Safety Data Sheets)] von UK-Lieferanten für die Lieferung in die EU. Gibt es dort Übergangsfristen?

Uns sind keine Übergangsfristen bekannt.

In Ihrer heutigen Präsentation haben Sie darauf hingewiesen, dass im SDB Kapitel 1 der Importeur genannt werden muss. Dies würde bedeuten, dass wir für jeden Kunden einen anderen Namen dort hineinschreiben müssten. Unter EU-REACH wurde hier bisher nur der OR als Ansprechpartner und Verantwortlicher für die Übernahme der REACH-Pflichten im Namen des Importeurs genannt. Könnten Sie dies bitte noch einmal verifizieren.

Unter UK-REACH und GB-CLP gilt, dass der Importeur im Kapitel 1.3 des Sicherheitsdatenblattes (SDB) aufgeführt sein muss. Sollte ein Alleinvertreter (Only Representative, OR) benannt worden sein gilt dieser als Importeur und Ihre Kunden sind nachgeschaltete Anwender. Folglich muss der Alleinvertreter  im Kapitel 1.3 des SDBs aufgeführt sein.

Wann muss der UK-Importeur auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben werden? Z.B. […] missverständlich war die Folie für nicht UK ansässige Hersteller/Formulierer. Ein UK-Importeur ist doch in jedem Fall nötig, der dann die DUIN-Regelung nutzen kann.

Muss der Name des Importeurs generell auf das Produktetikett?

Für gefährliche Chemikalien gilt nach UK-REACH bzw. GB-CLP, dass der GB-Importeur auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben werden muss. Sollte eine nicht-GB ansässige Firma (Hersteller/Formulierer) einen Alleinvertreter (OR) benennen, so gilt dieser als Importeur und muss auf den Etiketten genannt werden. Für Stoffe, die nicht unter UK-REACH bzw. GB-CLP fallen (z.B. Arzneimittel und Futtermittel) können andere Regelungen gelten.

Wir sind Formulierer von Gemischen mit Mengen weit unter 1 t/a mit Sitz in Deutschland. Wir verkaufen an unser Tochterunternehmen in UK, die als Händler die Ware an die Kunden in UK weiterverkauft. Unsere Ware wird direkt von Deutschland an die UK-Kunden geliefert. Muss auf dem SDB die Adresse unserer Tochterfirma stehen, oder unsere? Wir sind in dem Fall der Inverkehrbringer. Wir liefern direkt aus Deutschland an die UK-Kunden, unsere Tochter fungiert nur als Zwischenhändler.

Der Inverkehrbringer unter UK-REACH ist immer der Importeuer und daher Ihre Tochterfirma in GB. Demnach muss auch Ihre Tochterfirma in GB auf dem SDB und den Etiketten benannt werden. Falls damit keine Verwirrungen für den Kunden entstehen, können weitere Firmen benannt werden.

Letter of Access

Kann ich bei einem EU-Registranten einen Letter of Access kaufen und damit die UK-REACH-Registrierung durchführen?

Prinzipiell wird es wohl nicht möglich sein, einen Letter of Access (LoA) für EU-REACH zu kaufen und diesen für die Registrierung unter UK-REACH zu nutzen, da die Verträge sich normalerweise nur auf eine Registrierung unter EU-REACH beziehen. Viele federführende Registranten und Konsortien arbeiten aktuell daran die Bedingungen für den Datenaustausch unter UK-REACH zu definieren. Hierfür wird es wahrscheinlich auch von Bedeutung sein, wie viele Registrierungen unter UK-REACH tatsächlich durchgeführt werden und ob dieselben Akteure die federführende Rolle unter UK-REACH wie auch unter EU-REACH übernehmen.

Unsere Empfehlung

Der Brexit ist vollzogen und die Regelungen unter UK-REACH sind konkretisiert. Machen Sie sich mit Ihrer Rolle und Ihren Möglichkeiten vertraut, um auch weiterhin von und nach Großbritannien zu handeln. Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich zum Beispiel über die Seite der britischen Regierung.

Gern unterstützen wir Sie bei Fragestellungen rund um das Thema Brexit und UK-REACH. Wir beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten zur Registrierung unter UK-REACH und allen relevanten Regelungen hierzu. Wir helfen Ihnen einen passenden Weg für Sie zu finden und freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren! Natürlich sind wir auch in allen EU-REACH-Belangen für Sie da. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

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