Zwei der neuen SVHC-Stoffe (substances of very high concern) mit den EC-Nummern 204-327-1 und 213-934-0 werden beispielsweise in Gummi, Schmier- und Dichtungsmitteln und bei der Herstellung von Kunststoffen verwendet. Sie wurden aufgrund ihrer Reproduktionstoxizität in die Liste aufgenommen.
Ein weiterer Stoff (EC 401-850-9) wurde wegen seiner PBT-Eigenschaften (persistent, bioakkumulierbar, toxisch) aufgenommen und findet Verwendung in Fett- und Schmierstoffen. Die vierte Substanz und ihre Isomere werden in der Kosmetik benutzt und besitzen eine schädliche Wirkung auf das endokrine System.
Hier gibt es eine Übersicht zu allen 223 Stoffen. Die neuen Substanzen sind zusätzlich in folgender Tabelle gelistet:
Stoffname | EC-Nr. | CAS-Nr. | Grund der Aufnahme | Verwendungs-beispiele |
6,6'-di-tert-butyl-2,2'-methylenedi-p-cresol | 204-327-1 | 119-47-1 | Reproduktionstoxisch (Artikel 57 c) | Gummi, Schmiermittel, Klebstoffe, Tinten, Kraftstoffe |
tris(2-methoxyethoxy)vinylsilane
| 213-934-0 | 1067-53-4 | Reproduktionstoxisch (Artikel 57 c) | Gummi, Kunststoffe, Dichtungsmittel |
(±)-1,7,7-trimethyl-3-[(4-methylphenyl)methylene]bicyclo[2.2.1]heptan-2-one covering any of the individual isomers and/or combinations thereof (4-MBC) | / | / | Endokrin wirkende Eigenschaften (Artikel 57 f – menschliche Gesundheit | Kosmetika |
S-(tricyclo(5.2.1.02,6)deca-3-en-8(or 9)-yl O-(isopropyl or isobutyl or 2-ethylhexyl) O-(isopropyl or isobutyl or 2-ethylhexyl) phosphorodithioate | 401-850-9 | 255881-94-8 | PBT (Artikel 57 d) | Schmiermittel |
Weiterhin wurde ein Gruppeneintrag der Kandidatenliste geändert. Unter der Gruppe „Nonadecafluorodecanoic acid (PFDA) and its sodium and ammonium salts“ gab es zwei Einträge: „Decanoic acid, nonadeecafluoro-, sodium salt“ und „sodium nonadecafluorodecanoate“. Ersterer wurde von der Liste entfernt, da beide Bezeichnungen denselben Stoff meinen und daher äquivalent sind.
Die Kandidatenliste enthält Stoffe, die auf die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt schädliche/negative Auswirkungen haben können. Laut REACH-Verordnung ergeben sich daraus folgende Verpflichtungen:
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Kontrollieren Sie, ob sich von Ihnen verwendete Stoffe in der Kandidatenliste befinden und ob gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht. Prüfen Sie, ob Sie eventuell auf eine alternative, weniger gefährliche Substanz umstellen können, um sich rechtzeitig auf mögliche Zulassungen und Beschränkungen einzustellen.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragestellungen rund um SVHC-Stoffe. Des Weiteren helfen wir Ihnen bei allen weiteren Fragen zu REACH, wie z. B. Registrierung, Notifizierung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen, aber auch zu Sicherheitsdatenblättern und dem Transport von Gefahrgütern. Hierbei steht Ihnen ein Team aus erfahrenen Mitarbeitenden zur Verfügung, sodass Ihr spezielles Thema direkt bearbeitet werden kann.