Als Registrant eines Stoffes unter REACH sind Sie verpflichtet Ihre Registrierungsunterlagen auf dem neuesten Stand zu halten, ganz gleich, ob Sie federführender oder Co-Registrant sind. Die ECHA hat nun weiterführende Informationen zum Thema Dossier Updates auf ihrer Webseite aufbereitet und ermöglicht es Ihnen, sich schnell einen Überblick über die Anforderungen eines Updates zu informieren.
Hintergrund für diese gesetzliche Verpflichtung ist, sicherzustellen, dass registrierte Stoffe eine sichere Verwendung finden. Hierzu ist es unerlässlich, alle aktuellen Erkenntnisse zu berücksichtigen, auch wenn Sie bereits eine Registrierungsnummer haben und die ECHA keine Nachforderungen gestellt hat. Die ECHA überprüft regelmäßig Registrierungsdossiers, sowohl stichprobenartig als auch gezielt, wenn Bedenken bezüglich einer sicheren Verwendung bestehen. Es empfiehlt sich also, dieser Verpflichtung sorgfältig nachzukommen.
Sowohl technische Neuerungen als auch wissenschaftliche Erkenntnisse und Änderungen der administrativen Daten erfordern ein Dossier-Update. Auch eine Änderung des Mengenbandes sollte zügig im Rahmen eines Dossier-Updates mitgeteilt werden, da sich hierbei die Datenanforderungen für den registrierten Stoff ändern. Hierzu gab es zuletzt eine interessante Entscheidung der Widerspruchskammer der ECHA.
Die neuen Informationen bzgl. des Vorgehens bei Dossieraktualisierungen finden Sie eingegliedert in der Hilfesektion unter dem Reiter „Registrierungsphasen“ in Punkt 7 „Vorgehen bei Dossieraktualisierungen“. Dort finden Sie folgende weiterführende Informationen:
Besuchen Sie die ECHA Webseite und informieren Sie sich über Ihre Verantwortlichkeiten und das Vorgehen bei Dossieraktualisierungen. Gemäß der REACH-Verordnung sind Sie dazu verpflichtet Ihre Registrierungen auf dem aktuellen Stand zu halten und proaktiv Änderungen sowie Neuerungen mitzuteilen. Sollten sich weiterhin Fragen für Sie ergeben, können Sie uns gern ansprechen.
Wir bieten Ihnen das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung, Zulassungsverfahren von Biozidprodukten sowie Genehmigungen von bioziden Wirkstoffen in der EU. Wir führen Meldungen von Stoffen, gefährlichen Gemischen und Biozidprodukten in der EU durch und nehmen gesetzlich geforderte Notrufnummern für medizinische Auskünfte in das Sicherheitsdatenblatt auf. Wir arbeiten mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können.
Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an.
Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie monatlich die wesentlichen News aus unserem Blog zu den Bereichen Gefahrstoffe, REACH, Biozide, Umweltschutz, Arbeitsschutz, Compliance, Gefahrgut und Internationales zusammengefasst.
Möchten Sie zusätzlich keine Fachseminare mehr verpassen? Dann empfehlen wir Ihnen zusätzlich unseren Akademie Newsletter. Beide Newsletter sind kostenfrei, können einzeln abonniert und zu jeder Zeit gekündigt werden.
Kostenfreies Webinar: REACH-Dossier-Updates − Welchen Einfluss haben die neuen Update-Fristen und wie bleiben meine Registrierungen rechtskonform?
Wenn es um Chemical Compliance Consulting geht, ist die UMCO GmbH Ihr erfahrenes Beratungsunternehmen und der starke Partner an Ihrer Seite. Die komplexen Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren internationale Vertriebsfähigkeit, sind das tägliche Tätigkeitsfeld unseres Teams. Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – Sie profitieren von den globalen Branchenkenntnissen, den praxiserfahrenen Mitarbeitenden und nicht zuletzt von unserem Anspruch: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität.
Unser Portfolio umfasst die Bereiche:
Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin. Wir sind nur einen Klick weit von Ihnen entfernt.