Als Registrant eines Stoffes unter REACH sind Sie verpflichtet Ihre Registrierungsunterlagen auf dem neuesten Stand zu halten, ganz gleich, ob Sie federführender oder Co-Registrant sind. Die ECHA hat nun weiterführende Informationen zum Thema Dossier Updates auf ihrer Webseite aufbereitet und ermöglicht es Ihnen, sich schnell einen Überblick über die Anforderungen eines Updates zu informieren.
Hintergrund für diese gesetzliche Verpflichtung ist, sicherzustellen, dass registrierte Stoffe eine sichere Verwendung finden. Hierzu ist es unerlässlich, alle aktuellen Erkenntnisse zu berücksichtigen, auch wenn Sie bereits eine Registrierungsnummer haben und die ECHA keine Nachforderungen gestellt hat. Die ECHA überprüft regelmäßig Registrierungsdossiers, sowohl stichprobenartig als auch gezielt, wenn Bedenken bezüglich einer sicheren Verwendung bestehen. Es empfiehlt sich also, dieser Verpflichtung sorgfältig nachzukommen.
Sowohl technische Neuerungen als auch wissenschaftliche Erkenntnisse und Änderungen der administrativen Daten erfordern ein Dossier-Update. Auch eine Änderung des Mengenbandes sollte zügig im Rahmen eines Dossier-Updates mitgeteilt werden, da sich hierbei die Datenanforderungen für den registrierten Stoff ändern. Hierzu gab es zuletzt eine interessante Entscheidung der Widerspruchskammer der ECHA.
Die neuen Informationen bzgl. des Vorgehens bei Dossieraktualisierungen finden Sie eingegliedert in der Hilfesektion unter dem Reiter „Registrierungsphasen“ in Punkt 7 „Vorgehen bei Dossieraktualisierungen“. Dort finden Sie folgende weiterführende Informationen:
Besuchen Sie die ECHA Webseite und informieren Sie sich über Ihre Verantwortlichkeiten und das Vorgehen bei Dossieraktualisierungen. Gemäß der REACH-Verordnung sind Sie dazu verpflichtet Ihre Registrierungen auf dem aktuellen Stand zu halten und proaktiv Änderungen sowie Neuerungen mitzuteilen. Sollten sich weiterhin Fragen für Sie ergeben, können Sie uns gern ansprechen.
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