Seit dem 5. Januar ist es nunmehr verpflichtend ein Erzeugnis oder ein komplexes Objekt, welches einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) größer 0,1 Massenprozent enthält, an die SCIP-Datenbank zu übermitteln. Im Verlauf der ersten Wochen konnten schon einige praktische Erfahrungen auf Seiten der Behörden, Unternehmen und Verbände gesammelt werden, denn Theorie und Praxis sind vor allem in der Anfangsphase schwierig auf einen Nenner zu bringen. Auch bei der SCIP-Datenbank gibt es noch einige Anlaufschwierigkeiten, da seit der Veröffentlichung im Oktober nur wenig Zeit bis zur Meldepflicht bestand. Hier berichten wir über den aktuellen Stand in Bezug auf SCIP und weisen auf Informationen aus den Verbänden hin, die für einige Unternehmen sehr hilfreich sein könnten.
Seit der Einführung der SCIP-Datenbank wurden über 5 Millionen Meldungen in der Datenbank vorgenommen. Die Meldungen können zwar übermittelt werden, allerdings ist die eigentliche Datenbank noch nicht öffentlich einsehbar. Anfangs wurde der Februar 2021 für eine öffentliche Zugänglichkeit zu den gemeldeten Daten genannt. Seitdem herrscht Schweigen.
Auch wenn die bisherigen Meldungen ein gutes Signal dafür sind, dass viele Firmen sich ihrer Pflicht bereits bewusst sind, so ist es doch nur ein Bruchteil aller in Europa hergestellten/importierten und vertriebenen Erzeugnisse. Somit gilt es weiterhin, die Unternehmen über die Pflicht der Meldung aufzuklären. Denn die Informationspflicht ist nicht neu. Mit der Einführung der SCIP-Datenbank gibt es nun erstmals ein Instrument, in dem alle Meldungen öffentlich zugänglich gesammelt werden.
Für große Importeure und Hersteller von betroffenen Erzeugnissen bietet die ECHA zusätzlich eine System-to-System-Lösung an, die bei der Meldung eines großen Produkt-Portfolios unterstützen soll. Da eine computerbasierte Lösung einige Probleme mit sich bringen kann, hat die ECHA hierzu einige Tipps veröffentlicht.
Auch Verpackungen sind Erzeugnisse und müssen in der SCIP-Datenbank gemeldet werden, wenn sie einen SVHC über 0,1 Massenprozent enthalten. Um den Aufwand durch vermehrte Abfragen bei den Verpackungsherstellern zu minimieren, wurden Erklärungen vom VCI, VCH und den Verbänden der Verpackungshersteller erstellt, um ihrer Meldepflicht nachzukommen. In den Dokumenten versichern die Verbände, dass in den Verpackungen ihrer Mitglieder keine SVHCs enthalten sind.
Die Gültigkeit dieser Dokumente, in denen Wellpappe-, Kunststoff- und Metallverpackungen der Mitgliedsunternehmen eingeschlossen sind, beschränkt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Trotzdem ist diese Arbeit ein gutes Beispiel dafür, praktikable Lösungen mit der neuen Pflicht zur SCIP-Meldung zu finden. Alle Seiten – gerade die Verbände – arbeiten an praktischen Lösungen, um die Anfragen und den administrativen Aufwand zu minimieren. Sich hier regelmäßig zu informieren, lohnt sich und kann gegebenenfalls viele Fragen schon im Vorfeld klären.
Wie auch bei anderen Meldeverpflichtungen müssen die eigenen SCIP-Meldungen regelmäßig auf Aktualität überprüft werden. Zweimal pro Jahr (jeweils im Januar und im Juni) wird die Kandidatenliste der SVHCs ergänzt, wodurch neue Meldungen erforderlich werden können.
Das Thema SCIP-Datenbank und die Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten entwickelt sich kontinuierlich weiter. Überprüfen Sie Ihr Erzeugnis-Portfolio darauf, ob Ihre Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten. Die Kandidatenliste der ECHA finden Sie hier. Sprechen Sie mit Ihren Lieferanten und beginnen Sie jetzt, um alle Daten für eine Meldung zu sammeln. Aktuelle Infos zur Umsetzung finden Sie zudem auf der Website der ECHA.
Die Meldepflicht in die SCIP-Datenbank führt bei vielen Unternehmen zu einem erheblichen Aufwand. Wir sind Experten in IUCLID und erstellen auch Ihre SCIP-Meldung für Sie. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Einhaltung und Umsetzung aller Anforderungen der REACH-, POP- und CLP-Verordnung und helfen Ihnen dabei im Dschungel der Paragrafen und Neuerungen nicht den Überblick zu verlieren. Kommen Sie gern via E-Mail oder telefonisch auf uns zu!
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