Die ECHA kann die Änderungen des Tonnagebandes nach Erhalt eines Entscheidungsentwurfs berücksichtigen, vorausgesetzt die Registranten informieren die ECHA und übermitteln Nachweise. Zuvor war die Deaktivierung der Registrierung nach Erhalt eines Entscheidungsentwurfs die einzige Möglichkeit, den erforderlichen Studien, gemäß Artikel 50 REACH, zu entgehen. Diese Änderung ist auf eine Entscheidung der Widerspruchskammer zurückzuführen.