In den letzten Wochen wurden mehrere Fälle bekannt, in denen Personen, deren Beruf eine besondere Zuverlässigkeit verlangt, entlassen oder gar verhaftet wurden.
Im Oktober des vergangenen Jahres entschied das Verwaltungsgericht in Aachen, dass dem Mitarbeiter der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlangen (JEN) rechtmäßig gekündigt wurde. Der Mann war u. a. Strahlenschutzbeauftragter und musste sich entsprechend einer umfassenden Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen, in deren Nachgang ihm vorgeworfen wurde, der Reichsbürgerbewegung anzugehören. Er hatte in sozialen Medien mehrfach die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt und ist u.a. dadurch behördlichen Erkenntnisstellen aufgefallen, so auch dem Verfassungsschutz. Damit „(biete der) Kläger […] nicht die Gewähr dafür, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten“, entschied das Gericht (VG Aachen, Urteil vom 28.10.2019 - 6 K 1526/19)
Für Furore sorgt aktuell ein Fall, in dem ein Polizeimitarbeiter aus Hamm beschuldigt wird, Teil einer rechtsextremen Terrorzelle zu sein. Besonders heikel: Der Mann war für die Vergabe von Waffenscheinen zuständig! Auch er habe Anlass gegeben, ihn den Reichsbürgern zu zuordnen.
Gerade für Personen mit hoher Verantwortung bzgl. der Sicherheit von Mensch und Umwelt bedarf es einer gründlichen Zuverlässigkeitsprüfung, so sieht beispielsweise die 5. BImSchV §10 vor, „[…] dass der Beauftragte auf Grund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist“. Solch vertrauensvolle Aufgaben gehören also unbedingt in die Hände von Personen, die genauestens geprüft sind.
Als Führungskraft ist es nicht immer einfach, alle Rechtsbereiche im Unternehmen gleichzeitig zu verfolgen, deshalb sollten die aktuellen Ereignisse dazu anstoßen die Auswahl von Mitarbeitern für besondere Rollen im Unternehmen unter die Lupe zu nehmen.
Welche Fachkraft Sie für Ihre Betriebssicherheit auch brauchen: die Mitarbeiter der UMCO GmbH werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Bonn auf ihre Zuverlässigkeit geprüft. Da können Sie sich sicher sein!
Sie als Unternehmer sind grundsätzlich rechtlich verpflichtet zu prüfen, für welche Bereiche und Themen eine solche Person für Ihren Betrieb erforderlich ist. Mit der Wahl eines externen Beauftragten der UMCO bauen Sie auf Experten, die nicht nur über alle wichtigen Qualifikationen verfügen, sondern auch eine langjährige Praxiserfahrung in Betrieben und im Umgang mit Behörden haben.
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