Seit 2014 arbeiten wir bei UMCO mit ELiA, dem Programm für die elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung. Es handelt sich dabei um die kostenlose Formularsoftware einiger Bundesländer, die ihrem Benutzer dazu dienen soll, seinen „BImSch-Antrag“ strukturiert aufzubauen, mit den erforderlichen Inhalten zu füllen und schlussendlich bei der zuständigen Behörde online abzugeben. Die früheren, beschreibbaren Formularvorlagen und seitenlange Freitextausarbeitungen auf Papier, die in zweistelligen Ordnermengen pro Antrag endeten, wurden damit abgelöst. Ganz ohne Papier geht es allerdings immer noch nicht, darauf sei gleich hingewiesen.
Somit hat das standardisierte Antragslayout definitiv gewisse Vorteile, aber eben auch einige Nachteile. Die Individualitäten beispielsweise einer Neugenehmigung für eine Vielstoff-Produktionsanlage im Batchbetrieb mit diversen Lägern bis hin zu denen einer Änderungsgenehmigung für den Umbau einer Abluftreinigungsanlage in ein und denselben Format(ismus) zu pressen, erscheint zu Recht gewagt.
Je nachdem durch wie viele Betriebseinheiten ein Material in der Anlage wandert, kann es sich virtuell z.B. in seinem Volumen durchaus vervielfachen, da es für jede Betriebseinheit erneut angegeben werden muss. Zum Glück gibt es kein virtuelles Störfallrecht. Sollten beispielsweise diverse emissionsrelevante Bestandteile im Stoffportfolio vorhanden sein, die man ELiA durch Ankreuzen leichtsinnigerweise verraten hat, möchte das Programm ausgehend von der Stoffliste natürlich dann auch im Kapitel zur Abluftreinigung für jeden einzelnen Bestandteil ganz genau wissen, welche Konzentrationen in Roh- und Reingas vorliegen. Dem Programm an der Stelle lapidar mit der üblichen Gesamt-C-Messung kommen zu wollen, vereitelt es mit einer gewissen Ignoranz. Leicht irritiert kann man (wie so oft) aber unter Sonstiges seinen Erklärungsbedarf dokumentieren und alles ins richtige Licht rücken.
Es gibt viele weitere Eigenarten, die einen bei ELiA herausfordern und zum kreativen Schreiben anregen, wie man die notwendigen Inhalte sach- und fachgerecht darstellt. Glücklicherweise erwiesen sich die zuständigen Behörden bisher als sehr kooperativ und es fanden sich immer Wege, dem standardisierten Antragslayout die nötigen Varianzen zu geben oder die vorhandene Anlagenstruktur gemeinsam an ELiA anzupassen.
Es lohnt sich, die Inhalte rechtzeitig mit der Behörde abzustimmen und sich nicht allein durch das Programm zu wühlen. Sind PDF- und .antragx-Datei (so heißt das ELiA-Format) am Ende erzeugt, als Datei gespeichert und versendet sowie die zumeist 3bis 5 Papierordner fertig zusammen kopiert, freut man sich über sein Arbeitsergebnis umso mehr.
Monika Bless | Expertin für Arbeitssicherheit
Nehmen Sie sich am Anfang ausreichend Zeit, um Ihr Anlagenlayout und die zu beantragenden Maßnahmen mit den Rahmenbedingungen von ELiA abzugleichen. Die verknüpften Formulare sind komfortabel, bergen aber einige Überraschungen. Schauen Sie also genau hin. Wenn es nicht anders geht, verlassen Sie die vorgegebenen Pfade des Programms, aber besprechen Sie dies unbedingt zuvor mit dem Sachbearbeiter Ihrer zuständigen Behörde.
Wir unterstützen Sie strategisch und praktisch bei allen Phasen der Planung und Durchführung der verschiedenen Anzeige- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Das fängt an bei der Bewertung des geplanten Standortes im Hinblick auf seine genehmigungsrelevanten Voraussetzungen, setzt sich fort mit Behördengesprächen und der Koordination weiterer Planer und Gutachter und mündet in der eigentlichen Antragserstellung, dem Schreiben. Unabhängig von der Verfahrensart, ob Anzeige, Neu- oder Änderungsgenehmigung, störfallrechtliche Anzeige oder Genehmigung oder Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, wir kümmern uns für Sie – und auch um ELiA.
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