Bei Planungs- oder Genehmigungsverfahren ist in der Regel die Öffentlichkeit zu beteiligen. Da Erörterungstermine und Auslegungen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit in der momentanen Situation kaum umsetzbar sind, hat der Gesetzgeber das Planungssicherstellungsgesetz verabschiedet. Durch das befristete Gesetz soll gewährleistet werden, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin möglich ist, aber im Internet stattfindet. Somit sollen Verzögerungen umgangen und die Verfahren ordnungsgemäß sichergestellt werden.
Das Planungssicherstellungsgesetz gilt für Verfahren nach
Das Planungssicherstellungsgesetz trat am 29.05.2020 in Kraft. Die §§ 1 bis 5 treten mit Ablauf des 31.03.2021 außer Kraft. § 6 „Übergangsregelung“ und § 7 „Inkrafttreten, Außerkrafttreten“ treten mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft und somit auch das Gesetz.
Sylvia Häfeli| Recht
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