Bei Planungs- oder Genehmigungsverfahren ist in der Regel die Öffentlichkeit zu beteiligen. Da Erörterungstermine und Auslegungen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit in der momentanen Situation kaum umsetzbar sind, hat der Gesetzgeber das Planungssicherstellungsgesetz verabschiedet. Durch das befristete Gesetz soll gewährleistet werden, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin möglich ist, aber im Internet stattfindet. Somit sollen Verzögerungen umgangen und die Verfahren ordnungsgemäß sichergestellt werden.
Das Planungssicherstellungsgesetz gilt für Verfahren nach
Das Planungssicherstellungsgesetz trat am 29.05.2020 in Kraft. Die §§ 1 bis 5 treten mit Ablauf des 31.03.2021 außer Kraft. § 6 „Übergangsregelung“ und § 7 „Inkrafttreten, Außerkrafttreten“ treten mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft und somit auch das Gesetz.
Um Planungs- oder Genehmigungsverfahren schnellstmöglich abwickeln zu können, sollte die Sonderregelung genutzt werden. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie uns gern.
Wir werden weiterhin die Umsetzung des Planungssicherstellungsgesetzes verfolgen und stehen natürlich allen Kunden jederzeit beratend und informierend zur Verfügung. Unsere Experten für Genehmigungsverfahren und Anlagensicherheit beraten Sie gern und unterstützen Sie weiterhin. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.
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Seit unserer Gründung 1982 bieten wir unseren Kunden als strategischer Partner Compliance-Lösungen für den weltweiten Vertrieb und den Umgang mit Chemikalien. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren.
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