Umweltschutz

Die neue EU-Ökodesignverordnung 2024/1781

Die EU-Ökodesignverordnung 2024 verschärft Umweltauflagen für viele Produkte. Wichtige Vorgaben betreffen Reparierbarkeit, Langlebigkeit und CO2-Reduktion. Ab 2026 wird das Vernichten unverkaufter Waren verboten und ein digitaler Produktpass fördert Transparenz. Unternehmen müssen sich anpassen, um Strafen zu vermeiden und Chancen zu nutzen.

7 Min.

15.10.2024
Was sieht man auf dem Bild?

Die EU-Ökodesignverordnung 2024/1781 setzt einen neuen Maßstab für nahezu alle physischen Produkte, die innerhalb der EU in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Für Unternehmen, die in der EU tätig sind, bedeutet dies konkrete Pflichten und Anpassungen an ihre Produktionsprozesse, um den strengeren Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden. Nachfolgend beleuchten wir die Produktgruppen, die von der Verordnung betroffen sind, sowie die konkreten Auswirkungen für Wirtschaftsteilnehmer.

Betroffene Produktgruppen

Die EU-Ökodesignverordnung gilt für eine breite Palette physischer Waren, mit wenigen Ausnahmen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf:

  • Elektronische Geräte und Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones, Laptops),
  • Textilien (z. B. Kleidung, Bettwäsche),
  • Möbel (z. B. Schränke, Stühle),
  • Fahrzeugreifen,
  • Baumaterialien (mit wenigen Ausnahmen, die bereits durch andere Vorschriften abgedeckt sind),
  • Verpackungsmaterialien sowie
  • Chemikalien und Reinigungsmittel

Die Verordnung stellt sicher, dass Produkte in diesen Gruppen reparierbar, langlebig und wieder verwendbar sind. Unternehmen, die in diesen Branchen tätig sind, müssen damit rechnen, dass sie ihre Produktdesigns, Lieferketten und Herstellungsverfahren entsprechend anpassen müssen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Was bedeutet die EU-Ökodesignverordnung 2024/1781 für die Unternehmen?

Die Verordnung führt erhebliche Neuerungen ein, die für Hersteller und Händler von Produkten verpflichtend sind. Einige der wichtigsten Folgen sind:

1. Reparierbarkeit und Langlebigkeit

Für viele Produktgruppen werden durch delegierte Rechtsakte spezifische Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt. Zum Beispiel müssen elektronische Geräte so gestaltet sein, dass sie leicht zu reparieren sind. Das bedeutet, dass Ersatzteile und Reparaturanleitungen für einen definierten Zeitraum nach dem Verkauf verfügbar sein müssen. Zudem müssen Produkte eine längere Lebensdauer aufweisen, was wiederum Einfluss auf die Konstruktion und Materialwahl hat.

Beispielsweise könnten für Smartphones und Laptops Anforderungen an den Austausch von Akkus oder die Verfügbarkeit von Software-Updates formuliert werden. Dies zwingt Unternehmen dazu, langlebigere Komponenten zu verwenden und vermeidbare Softwarealterung zu verhindern.

2. Reduzierung des CO2-Fußabdrucks

Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um den CO2- und Umweltfußabdruck ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu reduzieren. Dies betrifft insbesondere energieintensive Produktgruppen wie Haushaltsgeräte und Fahrzeuge, aber auch Textilien und Verpackungen. Die Verordnung fordert dazu auf, den Energieverbrauch in der Nutzungsphase zu minimieren, was durch den Einsatz effizienterer Technologien erreicht werden muss.

3. Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren

Ab Juli 2026 ist es verboten, unverkaufte Produkte zu vernichten, es sei denn, es gibt zwingende gesundheitliche oder sicherheitstechnische Gründe. Dies hat direkte Auswirkungen auf Branchen wie die Textilindustrie, in der bisher oft große Mengen unverkaufter Kleidung entsorgt wurden. Unternehmen müssen künftig Alternativen finden, wie z. B. die Wiederverwendung oder das Recycling unverkaufter Produkte. Zudem müssen sie öffentlich über die Menge unverkaufter Produkte und deren Verbleib berichten, was zu einer gesteigerten Verantwortlichkeit und Transparenz führt.

4. Digitaler Produktpass

Für jede betroffene Produktgruppe muss ein digitaler Produktpass bereitgestellt werden, der detaillierte Informationen über den CO2-Fußabdruck, die verwendeten Materialien, die Reparierbarkeit und die Möglichkeit der Wiederverwendung enthält. Dies bedeutet, dass Unternehmen neue Prozesse zur Datenerfassung und -bereitstellung entwickeln müssen. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen kann dies eine Herausforderung darstellen, da sie in der Regel über weniger Ressourcen verfügen, um solche IT-Systeme zu implementieren. Dennoch bietet der digitale Produktpass eine Chance, die Transparenz entlang der gesamten Lieferkette zu erhöhen und sich dadurch positiv vom Wettbewerb abzuheben.

Horizontale und produktspezifische Anforderungen

Die delegierten Rechtsakte der EU-Kommission spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Verordnung. Für einzelne Produktgruppen wie Waschmaschinen, Textilien oder Reifen werden spezifische Anforderungen an die Ökodesign-Kriterien erlassen. Diese betreffen sowohl die energetische Effizienz als auch Ressourcenschonung und Materialwahl. Durch diese spezifischen Anforderungen soll die ökologische Nachhaltigkeit der Produkte maximiert werden.

Es wird erwartet, dass die ersten delegierten Rechtsakte 2025 verabschiedet werden. Dies gibt den Unternehmen eine gewisse Vorlaufzeit, um ihre Produktionsprozesse und Lieferketten entsprechend anzupassen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass horizontale Anforderungen festgelegt werden, die mehrere Produktgruppen betreffen. Das bedeutet, dass z. B. ähnliche Kriterien für elektronische Geräte und Textilien definiert werden könnten, um deren Umweltverträglichkeit zu steigern. Diese Kriterien könnten beispielsweise Anforderungen an die Energieeffizienz, die Langlebigkeit, die Wiederverwertbarkeit oder die Schadstoffvermeidung beinhalten. Beispielhaft könnte es Regelungen geben, die festlegen, dass elektronische Geräte leichter reparierbar und langlebiger sein müssen, um den Elektroschrott zu reduzieren und Textilien ebenfalls haltbarer und besser recyclebar zu gestaltet sind, um Abfall zu minimieren. Ziel dieser ähnlichen Kriterien wäre es, die Umweltauswirkungen von verschiedenen Produktkategorien auf einheitliche Weise zu minimieren, indem gemeinsame ökologische Standards definiert werden, die für verschiedene Branchen gelten.

 

Visualisierung der neuen Ökodesignverordnung (EU 2024/1781) mit Unterteilung in die neuen Anforderungen an Produkte und Wirtschaftsteilnehmer

Strafmaßnahmen und Sanktionen

Die Verordnung sieht vor, dass Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße festlegen. Diese Sanktionen sollen sowohl Art, Schwere als auch Dauer von Verstößen berücksichtigen. Unternehmen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit empfindlichen Geldstrafen und Einschränkungen beim Marktzugang rechnen. Die genaue Höhe und Art der Sanktionen wird von den nationalen Behörden festgelegt, wobei einheitliche Benchmarks und Berichte auf EU-Ebene koordiniert werden.

Fazit für Wirtschaftsteilnehmer

Die neue Ökodesignverordnung fordert von Unternehmen Weitsicht und Flexibilität. Es geht nicht nur darum, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch um die aktive Beteiligung an einer nachhaltigeren Zukunft. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Änderungen einstellen, können diese als Wettbewerbsvorteil nutzen, indem sie umweltfreundlichere und langlebigere Produkte entwickeln. Die Verordnung schafft auch Anreize für Innovationen in den Bereichen Materialeffizienz, Reparaturfreundlichkeit und Ressourcenschonung. Damit wird sie zu einem zentralen Hebel, um die Ziele der EU in Richtung Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.

 Für Wirtschaftsteilnehmer ist es jetzt an der Zeit, ihre internen Prozesse zu überprüfen, die notwendigen Investitionen in nachhaltige Technologien zu tätigen und sich auf die kommenden delegierten Rechtsakte vorzubereiten.

Sylvia Häfeli | Recht

Unsere Empfehlung

Die neue Ökodesign-Verordnung bringt neue Herausforderungen mit sich, vor allem für Unternehmen, die ihre Prozesse, Produkte und Lieferketten neu organisieren müssen. Wir empfehlen, frühzeitig proaktiv zu handeln und die neuen Anforderungen nicht nur als regulatorische Hürde, sondern als Chance für Innovation und Differenzierung im Markt zu sehen. Insbesondere in den Bereichen Produktdesign, Materialwahl und Nachhaltigkeitskommunikation sollten Sie sich auf die kommenden delegierten Rechtsakte vorbereiten.

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