In den vergangenen Jahren wurde die industrielle Prozesswärmeerzeugung hauptsächlich aus Emissions- und Kostengründen auf Erdgas umgestellt. Doch nun sind die Medien voll davon: Die Versorgungslage für Energie ist angespannt. Nicht nur, dass die Preise steigen, sondern es nimmt auch die in Deutschland ankommende Menge Erdgas stetig ab. Wie sich die Entwicklung der Verfügbarkeit von Erdgas durch Einsparmaßnahmen und neuen Lieferketten zukünftig gestaltet, lässt sich derzeit nur sehr schwer einschätzen.
Damit im Falle einer Zuspitzung der Versorgungslage die Produktionslinien nicht stillstehen, befassen sich viele Unternehmen mit der Frage, ob Heizöl übergangsweise als Back-up für etwaige Versorgungsengpässe von Erdgas einspringen kann und welche Anforderungen für Heizöllageranlagen gelten.
Wasserrechtlich sind Heizöllager Lageranlagen. Sobald die Heizöllageranlagen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft an einen Verbraucher angeschlossen sind, gilt die Kombination aus Lager und Verbraucher, gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), als Heizölverbraucheranlage. Werden diese nicht mehr als vier Mal im Jahr befüllt und der Heizöljahresverbrauch ist kleiner als 100 m³, ergeben sich gegenüber anderen Lager- und Verbrauchsanlagen von wassergefährdenden Stoffen für Heizölverbraucheranlagen Erleichterungen.
Weiterhin wird entsprechend der Lagermenge und der Wassergefährdungsklasse des Heizöls der Anlage eine Gefährdungsstufe zugeordnet, die ausschlaggebend ist für die einzuhaltenden Betreiberpflichten und die zu treffenden Schutzmaßnahmen.
Bei Heizöl handelt es sich außerdem um einen Gefahrstoff, der eine entzündbare Flüssigkeit darstellt und dem die Wassergefährdungsklasse 2 zugeordnet ist. Zusätzlich ist Heizöl während des Transportes ein Gefahrgut.
Nein, für die Errichtung von Heizöllagern gibt es Beschränkungen. So ist zum Beispiel die Errichtung von Heizöllagern in Hochwasserrisiko- und Überschwemmungsgebieten grundsätzlich untersagt. Weiterhin gibt es Einschränkungen in Wasserschutzgebieten. Allerdings können Behörden, wenn hinreichende Begründungen vorliegen, Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Außerdem sollte der innerbetriebliche Aufstellort brandschutztechnisch abgestimmt werden, um möglicherweise gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Betriebseinheiten, wie zum Beispiel einem Gefahrstofflager, auszuschließen.
Das ist von der Größe des zu errichtenden Lagers abhängig. Generell sind in den meisten Bundesländern folgende Regelungen in gültig:
Lagervolumen | |
Baugenehmigung | > 10 m³ |
Anzeige nach AwSV | > 1 m³ |
Prüfung vor Inbetriebnahme | > 1 m³ |
Wiederkehrende Prüfung (alle 5 Jahre) | > 10 m³ |
Weitergehende Anforderungen für Lager innerhalb von Gebäuden: | Je Brandabschnitt 5 m³ (§ 11 Feuerungsverordnung (FeuVO)) |
Tabelle 1: Festlegungen für oberirdische Anlagen außerhalb von Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten
Es wird generell zwischen unterirdischen und oberirdischen Lageranlagen unterschieden. Dabei gilt: Lageranlagen in Kellern gelten als oberirdische Anlagen. Für unterirdische Anlagen gelten im Gegensatz zu den oberirdischen Anlagen abweichende Betreiberpflichten.
Handelt es sich um Lageranlagen innerhalb von Gebäuden, so dürfen pro Brandabschnitt maximal 5 m³ Heizöl gelagert werden.
Interessieren Sie sich für die Errichtung einer Heizöllageranlage, prüfen Sie zunächst, ob Sie sich in einem Hochwasserrisiko,- Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebiet befinden. Legen Sie die maximale Lagermenge fest und stimmen Sie den Aufstellort mit Ihrem Brandschutzkonzept ab. Berechnen Sie die Häufigkeit der Befüllvorgänge und zeigen Sie die Anlage, falls nötig, an und setzen die resultierenden Betreiberpflichten um.
Wir beraten Sie gern über die Aufstellung, Anzeige und Betreiberpflichten für Heizöllageranlagen. Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu Themen rund um Explosionsschutz und Umweltschutz, sowie den richtigen Umgang und die Lagerung kritischer Erzeugnisse und deren Transport als Gefahrgut. Basierend auf Ihren Anforderungen erarbeiten wir ein spezifisches Lagerkonzept. Gern sind wir in allen Belangen rund um die Anlagensicherheit Ihr verlässlicher Partner. So erstellen wir Ihnen beispielsweise umfassende Rechtskataster oder führen vor Ort Compliance Checks im Bereich Gefahrstoffmanagement durch.
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