Umweltschutz

Führt die neue Novelle des BImSchG dazu, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen?

Das neue Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll Genehmigungsverfahren beschleunigen. Wesentliche Änderungen betreffen die Vereinfachung von § 8a BImSchG, die Neufassung von § 10 (Genehmigungsverfahren) und § 16b (Repowering). Zudem wird in der 9. BImSchV der „Projektmanager“ als Verwaltungshelfer eingeführt. Trotz dieser Reformen wird nicht erwartet, dass BImSchG-Verfahren nun erheblich schneller ablaufen.

3 Min.

25.07.2024
Industrieanlage

Die Bundesregierung hat einen weiteren Versuch gestartet, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Im BGBL vom 8. Juli 2024 ist das „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ veröffentlicht worden. Es enthält auch Änderungen des BImSchG und der 9. BImSchV.

Das Ziel des Gesetzes ist es, das Thema Klimaschutz stärker in den Rechtsbereich Immissionsschutzrecht einzubinden und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Wesentliche Änderungen Bundes-Immissionsschutzgesetz *:

  1. Der § 8a BImschG erhält eine Vereinfachung, dass für eine Zulassung vorzeitigen Beginns nicht mehr grundsätzlich mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden muss. Dies betrifft Anträge für eine Anlage auf einem bereits vorhandenen Standort und bei einer Änderungsgenehmigung.#
  2. § 10 BImSchG (Genehmigungsverfahren) wird neu formuliert
  3. § 16b (Repowering) wird neu gefasst

*(vom Autor ausgewählte Änderungen, keine vollständige Darstellung)

Wesentliche Änderungen 9. BImSchV *:

In der Verordnung über die Durchführung von Genehmigungsverfahren wird der „Projektmanager“ eingeführt. In § 2b wird die Aufgabe wie folgt beschrieben:

Der Projektmanager als Verwaltungshelfer soll auf Antrag oder mit Zustimmung des Vorhabenträgers und vor allem auf dessen Kosten u.a. folgende Aufgabe übernehmen:

  • Fristenkontrolle
  • Koordinierung erforderlicher Sachverständigengutachten
  • Das Qualitätsmanagement der Anträge und Unterlagen der Vorhabenträger
  • Die organisatorische Vorbereitung des Erörterungstermins
  • Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen

*(vom Autor  ausgewählte Änderungen, keine vollständige Darstellung)

Peter Duschek | Experte für Health-Safety-Environment

Unsere Empfehlung

Nach dem ersten Lesen des Änderungsgesetzes ist nicht zu erwarten, das BImSchG-Verfahren nun einen „Turbo“ einlegen werden. Sehr begrüßenswert ist die Änderung bei der vorzeitigen Zulassung nach § 8a, da bisher in einigen Bundesländern die Nutzung des § 8a damit verweigert wurde, dass die Prüfung auf Genehmigungsfähigkeit so lange dauern würde, das man gleich die gesamte Genehmigung erstellen könnte. Eine Verzögerungstaktik sollte damit in Zukunft in vielen Fällen nicht mehr möglich sein.

Ob der Projektmanager wirklich hilft, bleibt abzuwarten. Die Formulierung der Aufgaben klingt so, das verwaltungsrechtliche Zuständigkeiten auf einen vom Antragsteller zu bezahlenden „Behörden-Helfer“ verlagert werden. Damit könnte evtl. der Mangel an Mitarbeitenden in der Behörde begegnet werden. Welche verwaltungsrechtlichen Konsequenzen daraus entstehen können, wenn dem Projektmanager Fehler unterlaufen, wird sicherlich noch spannende Diskussionen hervorrufen.

Bei Neuplanungen oder Änderungen Ihrer bestehenden Anlagen begleiten wir Sie bei Genehmigungsverfahren oder Anzeigen in den Bereichen Immissionsschutz, Gewässerschutz oder Betriebssicherheitsverordnung. Hierbei profitieren Sie von unserem starken Netzwerk und jahrelangen Zusammenarbeiten mit Fachplanern, Sachverständigen und den beteiligten Behörden.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben