Die Bundesregierung hat einen weiteren Versuch gestartet, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Im BGBL vom 8. Juli 2024 ist das „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ veröffentlicht worden. Es enthält auch Änderungen des BImSchG und der 9. BImSchV.
Das Ziel des Gesetzes ist es, das Thema Klimaschutz stärker in den Rechtsbereich Immissionsschutzrecht einzubinden und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
*(vom Autor ausgewählte Änderungen, keine vollständige Darstellung)
In der Verordnung über die Durchführung von Genehmigungsverfahren wird der „Projektmanager“ eingeführt. In § 2b wird die Aufgabe wie folgt beschrieben:
Der Projektmanager als Verwaltungshelfer soll auf Antrag oder mit Zustimmung des Vorhabenträgers und vor allem auf dessen Kosten u.a. folgende Aufgabe übernehmen:
*(vom Autor ausgewählte Änderungen, keine vollständige Darstellung)
Peter Duschek | Experte für Health-Safety-Environment
Nach dem ersten Lesen des Änderungsgesetzes ist nicht zu erwarten, das BImSchG-Verfahren nun einen „Turbo“ einlegen werden. Sehr begrüßenswert ist die Änderung bei der vorzeitigen Zulassung nach § 8a, da bisher in einigen Bundesländern die Nutzung des § 8a damit verweigert wurde, dass die Prüfung auf Genehmigungsfähigkeit so lange dauern würde, das man gleich die gesamte Genehmigung erstellen könnte. Eine Verzögerungstaktik sollte damit in Zukunft in vielen Fällen nicht mehr möglich sein.
Ob der Projektmanager wirklich hilft, bleibt abzuwarten. Die Formulierung der Aufgaben klingt so, das verwaltungsrechtliche Zuständigkeiten auf einen vom Antragsteller zu bezahlenden „Behörden-Helfer“ verlagert werden. Damit könnte evtl. der Mangel an Mitarbeitenden in der Behörde begegnet werden. Welche verwaltungsrechtlichen Konsequenzen daraus entstehen können, wenn dem Projektmanager Fehler unterlaufen, wird sicherlich noch spannende Diskussionen hervorrufen.
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