Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) der Freien und Hansestadt Hamburg hat die Regeln für die Genehmigungsbedürftigkeit von Feuerungsanlagen und BHKWs (Blockheizkraftwerken) erläutert: Wie ändert sich die Genehmigungsbedürftigkeit, wenn mehrere Anlagen vorhanden sind oder welche hinzukommen?