Für das parlamentarische Verfahren liegt nun ein TA-Luft-Entwurf vom März 2020 vor, der aber (coronabedingt) nicht mehr vollständig verteilt wurde. Es wird teilweise umfangreiche Änderungen geben, die die Betriebe im Rahmen von Neu- oder Änderungsgenehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) berücksichtigen müssen. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass für nicht-genehmigungsbedürftige Betriebe Anforderungen aus der neuen TA Luft abgeleitet werden.
Im Wesentlichen werden folgende Änderungen vorgenommen (keine abschließende Aufzählung):
Peter Duschek | Experte für Health-Safety-Environment
In den nächsten Jahren werden auf BImSchG-Betriebe verschärfte Anforderungen zukommen. Dies kann beispielsweise Emissionsgrenzwerte, wie Geruchsbegrenzungen, betreffen. Bleiben Sie daher auf dem Laufenden und informieren Sie ich über mögliche Anforderungsänderungen für Ihren Betrieb. Behalten Sie das parlamentarische Verfahren im Auge und seien Sie bereit Maßnahmen zu ergreifen.
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