In der Vergangenheit bestand für „Reglementierte Beauftragte“ die Möglichkeit durch Nutzung eines Sprengstoffspurendetektors (ETD-Geräte) nur an der Außenseite einer Sendung diese durch Nachweis, dass sich an dem Gebinde kein Sprengstoff befindet, zu „sichern“, d.h. den Status als „sicher“ zu erlangen. Das ändert sich ab dem 30.06.2019 grundlegend.