Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat aufgrund der Corona-Pandemie die Verfolgung von Verstößen beim Transport von gefährlichen Gütern gelockert.
Zum 1. Januar diesen Jahres wurde die „Verwaltungsmaßnahme für die Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ in Kraft gesetzt. Mit dieser Regelung nähert sich die Gefahrgutbeförderung in China immer stärker der für die ADR Staaten geltenden europäischen Vorschriften an und ebnet damit weiter den Weg für eine mögliche Ratifizierung des ADR durch China.
Südkorea nimmt 14 Stoffe in das Verzeichnis der chemischen Altstoffe auf / China MEM berät über den zweiten Gesetzesentwurf zum Sicherheitsmanagement von gefährlichen Chemikalien / Taiwan kündigt überarbeitete Etikettierungs- und SDS-Verordnung für toxische und besorgniserregende Chemikalien an
Als Projektpartner der GIZ arbeiten wir gemeinsam mit Vertretern der chinesischen Behörden daran, Sicherheitskonzepte zu entwickeln, die die weltweiten Gefahrgut-Transporte verbessern und vereinheitlichen.
Wer Gefahrgüter transportieren möchte, benötigt für Notfallsituationen einen sogenannten Level-1-Dienstleister. Dieser muss die von CEFIC verfassten Richtlinien erfüllen. Aber wie sieht eigentlich die „best practice“ bei einer Notfallreaktion aus?
Werden Gefahrgüter transportiert stellt sich immer wieder die Frage, wie werden eigentlich die Punkte laut Unterabschnitt 1.1.3.6.4 ADR/RID berechnet und was genau ist zu beachten? Gernot Severin gibt Ihnen die Antwort in seinem Blogartikel.