PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) sind für ihre wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften bekannt, aber auch für ihre Persistenz in der Umwelt und mögliche Gesundheitsgefahren. Mit der neuen EU-Verordnung 2024/590 hat die EU weitreichende Schritte zur Regulierung dieser „Ewigkeitschemikalien“ unternommen. Der Artikel beleuchtet die Herausforderungen und Pflichten, die sich daraus für Unternehmen ergeben.
PFAS kommen nicht natürlich vor, sondern sind ausschließlich industriell gefertigt. Sie sind problematisch für die Umwelt, da sie äußerst langlebig und chemisch nahezu unzerstörbar sind. Sie können sich sowohl in der Umwelt als auch in der Nahrungskette und dadurch im menschlichen Körper anreichern. Dort stehen sie im Verdacht, Krankheiten wie Krebs, Leberleiden und hormonelle Störungen zu verursachen.
Zu den bekanntesten Vertretern dieser Stoffgruppe gehören PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroctansäure). Die EU-Verordnung 2024/590 zielt darauf ab, ihre Verbreitung einzudämmen und so den Schutz von Menschen und Natur zu gewährleisten.
Die Verordnung verbietet schrittweise die Herstellung von PFAS, ihren Einsatz in kritischen Produkten sowie ihre Einfuhr. Dies betrifft vor allem Brandschutzanlagen, aber auch andere Industriebereiche müssen sich auf strengere Vorschriften einstellen. Außerdem verbietet die Verordnung die Herstellung, den Vertrieb und die Nutzung von PFAS in bestimmten Produkten, insbesondere in Feuerlöschmitteln. Auch der Import und Export PFAS-haltiger Produkte wird stark eingeschränkt und unterliegt strengen Kontrollen.
In Feuerlöschschäumen, die häufig auf Flughäfen und in Industrieanlagen eingesetzt werden, sollen PFAS bis 2030 vollständig ersetzt werden. Bis dahin dürfen sie nur noch verwendet werden, wenn die Emissionen auf ein Minimum reduziert sind. Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass ihre Systeme den neuen Standards entsprechen und mögliche Emissionen minimieren. PFAS dürfen in Laboratorien, unter Einhaltung strenger Auflagen, weiterhin verwendet werden. Die Verwendung muss dokumentiert werden und die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Für Unternehmen bedeutet dies weitreichenden Handlungsbedarf. Es ist entscheidend, frühzeitig mit der Entwicklung und Implementierung PFAS-freier Alternativen zu beginnen. Besonders im Bereich der Feuerlöschtechnik stehen bereits fluorfreie Lösungen zur Verfügung, die langfristig nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch kosteneffizienter sein können. Bestehende Systeme, die PFAS enthalten, müssen gründlich auf ihre Konformität und Einsetzbarkeit überprüft und bei Bedarf umgerüstet werden, um den neuen Standards gerecht zu werden.
Ein zentrales Element der Verordnung ist die umfassende Dokumentationspflicht. Unternehmen müssen sämtliche Maßnahmen im Umgang mit PFAS sorgfältig erfassen. Dazu gehören der Einsatz dieser Chemikalien, durchgeführte Reduktionsmaßnahmen sowie deren Wirksamkeit. Alle Informationen sind in regelmäßigen Berichten an die EU-Kommission zu übermitteln. Die Berichterstattung dient nicht nur der Überwachung der Fortschritte, sondern soll auch dazu beitragen, den illegalen Handel mit PFAS-haltigen Produkten zu verhindern.
Import und Export von PFAS-haltigen Produkten unterliegen ebenfalls strikten Vorschriften. Unternehmen müssen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten die Einhaltung der Verordnung nachweisen und eng mit den Zollbehörden zusammenarbeiten. Auch die Entsorgung und das Recycling PFAS-haltiger Materialien werden streng reguliert. Diese Abfälle müssen umweltgerecht behandelt werden, wobei spezifische Vorgaben für die Rückführung und Zerstörung dieser Stoffe gelten.
Simon Führt | Health-Safety-Environment
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