Die Anfang des Jahres 2023 erschienene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen, detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Den Umfang und die Struktur der zukünftigen Nachhaltigkeitsberichtserstattung legen die ESRS fest.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde als technische Beraterin der Europäischen Kommission ernannt und ist für die Bereitstellung der ESRS verantwortlich. Die Entwürfe wurden unter enger Einbeziehung von Investoren, Unternehmen, Wirtschaftsprüfer*innen, der Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Wissenschaftler*innen und nationalen Standardsetzern entwickelt.
Das erste Set beinhaltet 12 Standards, zwei bereichsübergreifende und zehn themenspezifische Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Sie decken damit das gesamte Spektrum der Nachhaltigkeitsthemen ab.
Bereichsübergreifende Standards:
Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance:
Die doppelte Wesentlichkeit ist ein zentrales Konzept im Nachhaltigkeitsmanagement. Dabei betrachten Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsaspekte in Bezug auf die Geschäftsaktivitäten aus zwei sich gegenüberstehenden Perspektiven. Die Inside-Out-Perspektive betrachtet die Unternehmensauswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Die Outside-In-Perspektive betrachtet wiederum die Einwirkungen von Umwelt und sozialen Faktoren auf das Unternehmen.
Unternehmen müssen sich demnach mit den tatsächlichen und potenziellen positiven wie negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auseinandersetzen (Impact Materiality). Gleichzeitig müssen Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsthemen auf die eigene finanzielle Lage und Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells berücksichtigt werden (Financial Materiality).
Ein Thema gilt somit als wesentlich und damit berichtspflichtig, wenn daraus entweder Risiken und Chancen für den Geschäftserfolg entstehen (Outside-In Perspektive) oder es aufgrund der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Menschen (Inside-Out-Perspektive) signifikant ist.
Durch die Betrachtung der doppelten Wesentlichkeit, können Unternehmen weiterhin eine proaktive Herangehensweise an das Nachhaltigkeitsmanagement entwickeln und relevante Aspekte gezielt identifizieren, um so negative Auswirkungen zu minimieren, positive Beiträge zu forcieren und mögliche Risiken für das Unternehmen zu identifizieren.
Derzeit werden weitere Entwürfe für noch ausstehende Standards durch die EFRAG entwickelt. Dabei handelt es sich zum einen um Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie sollen auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten kleinerer Unternehmen eingehen und zur Verhältnismäßigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beitragen.
Zum anderen werden branchenspezifische Standards entwickelt, die wesentliche Berichtsinhalte für verschiedene Sektoren definieren. Zunächst werden Standards für folgende Branchen erwartet:
Ebenfalls in Ausarbeitung sind derzeit technische Leitlinien zur Umsetzung der Maschinenlesbarkeit der ESRS-Angaben.
Simon Führt | Experte für Umweltschutz und Managementsysteme
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