Die Einschränkungen zur Verlangsamung einer Ausbreitung der Coronaviren könnten auch die förmlichen Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG beeinträchtigen, da Öffentlichkeitsbeteiligungen nicht oder nur noch unzureichend möglich sind. Die Behörden müssen nun Möglichkeiten eines Online-Verfahrens prüfen.