Auch nach dem Einreichen eines Registrierungsdossiers und dem Erhalt der Registrierungsnummer, muss das eigene Dossier auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Da Fristen hierzu bisher nur unkonkret definiert waren, hat die Behörde nun eine Durchführungsverordnung abgesegnet, die diese Fristen konkretisieren. Es wird erwartet, dass die neue Durchführungsverordnung noch dieses Jahr in Kraft tritt.